Infos rund um den Freiwilligendienst

Hier haben wir für dich die wichtigsten Informationen rund um den Freiwilligendienst zusammengefasst. Von A wie Alter bis Z wie Zeugnis findest du hier alles, was du wissen musst. Falls wir hier doch nicht alle Fragen klären können, dann melde dich gerne direkt bei uns - über unsere Hotline (06131 2828 1380) oder per Mail (freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de). Wenn du während deines Dienstes ganz persönliche Fragen hast, oder dich rückversichern möchtest, melde dich jederzeit bei deiner*m Bildungsreferent*in. Die Kontaktdaten findest du auf unserer Team-Seite.

Jugendfreiwilligendienst

Bis zum 27. Lebensjahr, Schulpflicht abgeleistet

Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

In der Regel 12 Monate

Vollzeit

25 DRK-Bildungsseminartage

26 Urlaubstage

450€ Taschengeld im Monat

Übernahme der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge

Individuelle Begleitung durch Bildungsreferent*in (Träger DRK)

Begleitung durch Anleitung (in EST)

Bundesfreiwilligendienst 27plus

Ab dem 27. Lebensjahr

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

In der Regel 12 Monate

Drei Zeitmodelle (20,5h / 30h / Vollzeit)

12 DRK BFD27plus Bildungstage in 12 Monaten

26 Urlaubstage

Monatliches Taschengeld nach Dienstumfang, z.B. bei Vollzeit 490€

Übernahme der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge

Individuelle Begleitung durch Bildungsreferent*in (Träger DRK)

Begleitung durch Anleitung (in EST)

 

 

Informationen für Internationale Bewerbungen

Bewerber*innen benötigen eine gemeldete Unterkunft in Deutschland. Es kann leider keine Unterkunft für Freiwillige zur Verfügung gestellt werden.

Folgende Unterlagen benötigen wir zusätzlich:

  • Kopie eines gültigen Visums bzw. Aufenthaltstitels für Deutschland

  • Arbeitserlaubnis für einen Freiwilligendienst (nach Ausstellung des Vertrags)

  • Lebenslauf

  • gute Deutschkenntnisse (B1-Nachweis von Vorteil)

Hinweis:

  • Das Taschengeld reicht nicht für den Lebensunterhalt in Deutschland aus

  • Wir nehmen aktuell nicht am Incoming-Verfahren teil. Das heißt, es ist nicht möglich ohne bestehende Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland einen Freiwilligendienst in Rheinland-Pfalz anzutreten. Andere DRK-Träger bieten dies an - hier gibt es mehr Infos dazu: Bewerbung Incoming - DRK Wohlfahrtspflege

Unser Freiwilligendienst A-Z

  • A

    Abmahnung

    Es ist möglich, im Freiwilligendienst wegen eines Fehlverhaltens in der Einsatzstelle oder auf den Bildungstagen abgemahnt zu werden. Sollte sich das Fehlverhalten nicht ändern, kann es bis zur Kündigung kommen.

    Agentur für Arbeit

    Freiwillige fallen nicht unter die Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 SGB III und sind deshalb nicht verpflichtet sich vor Ablauf des Freiwilligendienstes Arbeit suchend zu melden. Damit ALG-I-Zahlungen gegebenenfalls ohne Unterbrechung erfolgen können, musst du dich drei Monate vor Ablauf des Freiwilligendienstes Arbeit suchend melden (wenn du keiner direkt anschließenden Tätigkeit wie z.B. Ausbildung oder Studium nachgehst). Von der Agentur für Arbeit erhältst du eine Arbeitsbescheinigung zum Ausfüllen. Bitte sende diese an deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in.

    Anleitung

    Du hast in der Einsatzstelle eine Praxisanleitung. Sie ist vor Ort deine erste Ansprechperson und übernimmt die fachliche sowie individuelle Einarbeitung und Begleitung. Deiner Einsatzstelle liegt ein eigenes Handbuch mit allen wichtigen Informationen vor.

    Arbeitsplatzneutralität

    Nach dem BFDG/JFDG ist dein Freiwilligendienst ein Lern- und Orientierungsjahr. Der Freiwilligendienst wird als überwiegend ganztägige und praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen abgeleistet (siehe Einsatzstelle). Du unterstützt das Fachpersonal.

    Arbeitsschutz und -sicherheit

    Im Freiwilligendienst gelten die gleichen Schutzvorschriften wie bei einem Arbeits- und Dienstverhältnis. Bitte informiere dich jeweils vor Ort über die entsprechende Hausordnung und zu beachtenden Arbeitssicherheitsregelungen. Deine Einsatzstelle stellt dir, wenn nötig, die entsprechende Arbeitskleidung zur Verfügung.

    Arbeitsunfall

    Solltest du einen Arbeitsunfall in deiner Einsatzstelle haben, ist die jeweilige Berufsgenossenschaft deiner Einsatzstelle zuständig. Dies gilt auch für Unfälle auf dem Seminar. Bitte melde dich bei uns, wenn du einen Arbeitsunfall hattest.

    Arbeitszeit

    Die Arbeitszeit richtet sich nach arbeitsrechtlichen Bedingungen der Einsatzstelle und ist in den Jugendfreiwilligendiensten Vollzeit. Die genaue Wochenarbeitszeit kannst du bei deiner Einsatzstelle erfragen.

    Die Dienstpläne werden von den zuständigen Mitarbeitenden in den Einsatzstellen erstellt. In Einsatzstellen mit Schichtbetrieb können Früh-, Spät- und Wochenenddienste oder andere Dienstplanmodelle anfallen. Minus- und Überstunden sollten vermieden oder umgehend ausgeglichen werden. Unverschuldete Minusstunden können Freiwilligen nicht zur Last gelegt werden.

    Siehe Jugendarbeitsschutzgesetz

    Ausweis

    Zu Beginn deines Freiwilligendienstes bekommst du einen Freiwilligendienstausweis. Er ist vergleichbar mit einem Schüler*innen- oder Studierendenausweis und ermöglicht Ermäßigungen verschiedenster Art, allerdings ohne Rechtsanspruch. Die jeweiligen Bestimmungen sind vor Ort zu erfragen.

    Eine Übersicht über die verschiedenen Angebote findest du hier: https://fuer-freiwillige.de/.

  • B

    Bescheinigung

    Du bekommst zu Beginn deines Freiwilligendienstes eine vorläufige Bescheinigung über die Teilnahme und voraussichtliche Dauer deines Freiwilligendienstes. Die Bescheinigung dient zur Vorlage bei Behörden. Nach Ablauf deines Freiwilligendienstes (mindestens sechs Monate) wird dir automatisch eine Abschlussbescheinigung im arbeitsrechtlichen Sinne ausgestellt, in der die tatsächliche Dauer deines Freiwilligendienstes dokumentiert ist. Das Original ist für deine Unterlagen bestimmt. Für Bewerbungen etc. bitte immer eine Kopie verwenden!

    Für den Nachweis über die Höhe des monatlichen Taschengeldes bzw. der Sachbezüge erhältst du regelmäßig eine Gehaltsabrechnung. Zu Beginn und Ende des Freiwilligendienstes bekommst du eine An- bzw. Abmeldung zur Sozialversicherung.

    Bitte bewahre die Dokumente auf, da du sie ggf. auch nach deinem Freiwilligendienst noch benötigst.

    BFD

    Der BFD ist inhaltlich und von der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen am FSJ angelehnt - Unterschiede bestehen in einer kürzeren Probezeit (siehe Probezeit) und der Teilnahme an einem Seminar zur politischen Bildung. Ein BFD ist zudem – im Gegensatz zum FSJ – auch bei einem Alter von über 27 Jahren und in Teilzeit möglich.

    Bildungstage (Seminare)

    Während des Jugendfreiwilligendienstes finden 25 Bildungstage statt. Im BFD 27plus sind in einem Jahr 12 Bildungstage verpflichtend. Die Bildungstage finden im digitalen Rahmen oder in Präsenz statt. Diese gliedern sich in folgende Angebote während deines Freiwilligendienstes auf:

    • Willkommenstag
    • Blockseminare
    • Flexitage

    Für BFD 27plus gelten besondere Rahmenbedingungen.

    Ein Schwerpunkt der Bildungsseminare ist die Auseinandersetzung mit den Erlebnissen und Erfahrungen aus der täglichen Arbeit in den Einsatzstellen (Praxisreflexion). Du wirkst aktiv an der Gestaltung der inhaltlichen Seminararbeit mit. Die Teilnahme an Seminaren ist verpflichtend.

    Bürgergeld

    Ob du Anspruch auf Bürgergeld hast, erfährst du bei deinem ortsansässigen Jobcenter. Generell gilt laut neuem Bürger-Geld-Gesetz (In-Kraft-Treten 01.07.2023):

    • Der Freibetrag für Freiwillige unter 26 Jahren umfasst eine Höhe von 520 €.
    • Der Freibetrag für Freiwillige über 26 Jahren umfasst eine Höhe von 250 €.
  • D

    Datenblatt

    Das Datenblatt bekommst du mit deinen Vertragsunterlagen zugeschickt. Wir benötigen die Angaben darauf, um dir dein Taschengeld auszahlen zu können. Spätestens vier Wochen vor deinem Freiwilligendienst-Beginn muss uns das vollständig ausgefüllte Datenblatt vorliegen. Nur dann können wir dir dein Taschengeld rechtzeitig (zum Monatsende) auszahlen. Folgende Infos fragen wir mit dem Datenblatt von dir ab:

    • Bankverbindung
    • Steuer-ID
    • Steuerklasse
    • Krankenkasse
    • Sozialversicherungsnummer

    Datenschutz und Schweigepflicht

    Deine personenbezogenen Daten werden vom DRK nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Begründung, Durchführung, Abwicklung oder Beendigung der Freiwilligendienst-Einsätze erforderlich sind.

    Daten, wie Namen und Bilder, die dir im Rahmen des Freiwilligendienst-Einsatzes und der Seminare zur Verfügung gestellt werden, darfst du nicht an Dritte weitergeben. Das gilt auch für Informationen über Dritte aus den Einsatzstellen sowie interne Themen. Verletzungen des Datenschutzes und der Schweigepflicht haben arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.

    Den geltenden Datenschutz bei digitalen Seminarangeboten und zur Teilnahme an Präsenzseminaren findest du auf unserer Homepage.

    Dauer des Dienstes

    Der Freiwilligendienst wird per Vereinbarung in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen. Ab sechs Monaten wird der Freiwilligendienst wird als solcher anerkannt (siehe Bescheinigungen). Du kannst deinen Dienst bis zu 18 Monate verlängern.

    Für eine Verlängerung benötigst du einen entsprechenden Antrag. Diesen erhältst du von deiner*m zuständigen Bildungsreferent*in. Deine Einsatzstelle muss der Verlängerung schriftlich zustimmen.

    Pro Verlängerungsmonat entsteht ein zusätzlicher, gesetzlich vorgeschriebener Seminartag. Bitte setze dich wegen der zusätzlichen Seminartage mit deiner*m zuständigen Bildungsreferent*in in Verbindung.

    Dein Urlaubsanspruch erhöht sich je verlängerten Monat um zwei zusätzliche Tage.

    Deutsches Rotes Kreuz

    Das DRK ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung gehören 192 nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften an (Stand 2020). Unsere Grundsätze sind: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Mehr zum DRK findest du hier.

    DRK Freiwilligendienste

    Der DRK LV Rheinland-Pfalz e.V. ist anerkannter Träger zur Durchführung von Freiwilligendiensten. Das DRK ist zuständig für Einstellungen, Kündigungen, Vermittlung sowie Personalverwaltung, Vergütungen, Bescheinigungen und die praxisbegleitende Seminararbeit.

    Postanschrift:

    DRK-LV RLP e.V.
    Freiwilligendienste
    Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz

    E-Mail: freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de
    Hotline: 06131-28281380

     

    Eine Übersicht über die Mitarbeiter*innen der Freiwilligendienste mit den Kontaktdaten erhältst du unter Team.
    Solltest du deine*n zuständigen Bildungsreferent*in einmal nicht erreichen, melde dich gerne über unsere Hotline.

  • E

    Einsatzstelle

    Der DRK LV bietet in Rheinland-Pfalz über 900 Plätze für Freiwillige, sowohl in DRK-eigenen als auch in anderen gemeinwohlorientierten Einrichtungen, an. Ein Freiwilligendienst ist in (sozial)pädagogischen oder pflegerischen/medizinischen Bereichen möglich. Einen Überblick über unsere Einsatzstellen findest du hier.

    Einstellungsuntersuchung

    Informationen zur Einstellungsuntersuchung und ggf. erforderlichen Impfungen erhältst du von deiner Einsatzstelle. Vor Beginn der praktischen Tätigkeit in der Einsatzstelle musst du dich unter Umständen einer Einstellungsuntersuchung unterziehen, z. B. die ärztliche Erstuntersuchung bei Jugendlichen unter 18 Jahren nach § 32 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Kosten trägt entweder deine Krankenkasse oder deine Einsatzstelle. Bitte besprich die Kostenübernahme mit deiner Einsatzstelle, bevor die Kosten anfallen.

    Zudem können Impfungen gemäß der Biostoffverordnung auf dich zukommen. Deine Einsatzstelle informiert dich über die Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge, die in deinem Einsatzbereich nötig sind.

    Ergänzungsausweis

    Hast du einen Ergänzungsausweis? Bitte wende dich hier an deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in.

  • F

    Fachhochschulreife

    Zur Anerkennung deines Praktischen Teils der Fachhochschulreife muss dein Freiwilligendienst in der Regel die vollen 12 Monate umfassen. Für genauere Informationen, wende dich an deine anerkennende Stelle des theoretischen Teils der Fachhochschulreife (deine ehemalige Schule).

    Fahrtkosten (Arbeitsweg)

    Während des FSJ und BFD werden keine Fahrtkosten für die Fahrt zur Einsatzstelle erstattet! Es ist möglich vergünstigte ÖPNV-Tickets bei den regionalen Verkehrsverbünden zu erhalten. Prüfe, ob das 49-Ticket ggf. die günstigste Variante für dich ist.

    Fahrtkosten (Seminar)

    Fahrtkosten für ÖPNV, Bahn (2. Klasse, ausgenommen ICE, IC und EC) oder mit dem Auto werden erstattet, wenn der ausgefüllte Antrag mit den Fahrkarten bzw. bei Autofahrer*innen (0,20 €/km) mit einem Ausdruck der Fahrtstrecke (z.B. Google Maps) zusammen an die*den jeweilige*n Bildungsreferent*in geschickt wird. Es ist die preisgünstigste Verbindung zu wählen. Die Anträge müssen bis spätestens drei Wochen nach den Bildungstagen (Seminar, Flexitag, Vorbereitungstreffen) vorliegen.

    Das Antragsformular bekommst Du bei den Bildungstagen oder per Mail zugesendet

    Flexitage

    Deine Flexitage (flexible Seminartage) kannst du individuell aus einem Pool unterschiedlichster Themenbereiche wählen. So kannst du deinen Freiwilligendienst noch mehr an deine persönlichen Interessen anpassen. Die Flexitage wählst du über unser Online-Tool „freiwillig24.de“.

    Freistellung

    Es gibt keinen Sonderurlaub. Freiwillige können im Ausnahmefall und Einvernehmen mit der Einsatzstelle vom Dienst freigestellt werden. Anlässe hierfür können z.B. ein Bewerbungsgespräch oder eine Aufnahmeprüfung einer Hochschule sein.

    Fällt ein solcher Termin auf einen Seminartag, so ist dein*e zuständige*r Bildungsreferent*in für die Freistellung zuständig. Der verpasste Seminartag muss nachgeholt werden. Die Freistellung muss immer schriftlich angefragt und der Freistellungsgrund nachgewiesen werden.

    Eine mehrtägige Freistellung, z.B. für ein Praktikum, ist ebenfalls möglich. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz der Einsatzstelle (Haftpflicht- und Unfallversicherung) nicht in der Praktikumseinrichtung greift und die Einsatzstelle diesem zustimmt.

    Freiwillig24

    Freiwillig24.de ist ein Online-Tool über das du:

    • fehlende Dokumente hochlädst
    • deine flexiblen Seminartage wählst

    Die Zugangsdaten erhältst du zu gegebener Zeit direkt über die Seite freiwillig24 per Mail.

    Zur Registrierung verwenden wir deine bei uns hinterlegte Emailadresse. Solltest du dein Passwort vergessen, kannst du es über die Website selbst zurücksetzen.

    Freiwilligendienst-Begleiter

    Du erhältst in deinem Freiwilligendienst ein persönliches Buch als Freiwilligendienst-Begleiter. Dieses Buch wird unter anderem während der Bildungstage genutzt. Gerne kannst du es dir schon einmal ein bisschen darin stöbern.

  • G

    Gesetze

    Der Freiwilligendienst wird im Allgemeinen durch folgende gesetzliche Regelungen begleitet:

    • JFDG – Jugendfreiwilligendienstgesetz
    • BFDG – Bundesfreiwilligendienstgesetz
    • ArbZG – Arbeitszeitgesetz
    • ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
    • JArbSchG – Jugendarbeitsschutzgesetz

    Glück im Freiwilligendienst

    Dein Freiwilligendienst ist ein Lern- und Orientierungsjahr, das sich an Lernzielen orientiert. Unser Glückskonzept gibt dir für deine persönliche Weiterentwicklung hilfreiche Impulse. Glück wird dir also in deinem Freiwilligendienst immer wieder begegnen. Zum Beispiel in der Glücksgruppe, die ein Forum zum Austausch über deine Erfahrungen in der Einsatzstelle ist, indem es auch um die unterschiedlichen Aspekte von Glück gehen wird.

  • J

    Jugendarbeitsschutzgesetz

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für Jugendliche unter 18 Jahren. Hier werden vor allem Vorschriften im Hinblick auf Arbeitszeiten, Freizeit, Wochenenddienste und Pausenzeiten durch die Einsatzstelle festgehalten. Sprich diese am besten mit deiner Anleitung ab, wenn du jünger als 18 Jahre bist. Bei Fragen melde dich gerne bei deiner*m Bildungsreferent*in. Die wichtigsten Regeln haben wir dir hier zusammengefasst.

  • K

    Kindergeld

    Im Steuerrecht und für den Anspruch auf Kindergeld ist der Freiwilligendienst der Schul- und Ausbildungszeit gleichgestellt, d.h. es besteht vom Grundsatz her ein Anspruch auf Kindergeld. Eine entsprechende Bescheinigung bekommst du mit deinem Vertrag zugeschickt.

    Konflikte

    Wenn dich in deiner Einsatzstelle irgendetwas stört, dann versuche zunächst, es vor Ort zu klären, z.B. mit deiner Anleitung. Wenn das nicht möglich ist, weil er/sie nicht „greifbar“ oder selbst Teil des Konfliktes ist, dann wende dich bitte direkt und immer an deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in.

    Krankheit (Dienst in der Einsatzstelle)

    Benachrichtige deine Einsatzstelle im Krankheitsfall unverzüglich (spätestens vor Dienstbeginn) telefonisch, um die voraussichtliche Krankheitsdauer mitzuteilen. Der Krankheitsgrund muss nicht mitgeteilt werden. Besprich das Verhalten im Krankheitsfall unbedingt im Vorfeld mit deiner EST.

    Bist du länger als drei Kalendertage (nicht Arbeitstage!) krank, muss eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorliegen.
    Hier gibt es zwei Fälle:

    • Du erhältst drei Ausfertigungen (für dich als versicherte Person, für den Arbeitgeber, für die Krankenkasse): Die AUB muss unverzüglich dem DRK-Landesverband RLP (Original für Arbeitgeber) und bei deiner Einsatzstelle (Kopie für Arbeitgeber) vorgelegt werden.
    • Solltest du lediglich ein Exemplar für dich als versicherte Person erhalten, melde dich bitte bei deiner*m zuständige*n Bildungsreferent*in.

    Bei länger andauernder Krankheit werden die Bezüge bis zu sechs Wochen vom DRK LV RLP weitergezahlt. Danach erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Wichtig ist hier, dass du die AUBs auch zu deiner Krankenkasse schickst, sofern diese nicht elektronisch übermittelt werden.

    Bitte melde dich unbedingt beim DRK, wenn klar ist, wann du voraussichtlich wieder arbeitsfähig sein wirst.

    Krankheit (Seminar)

    Informiere deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in vor Seminarbeginn (spätestens am 1. Tag des Seminars vor Beginn) telefonisch, wenn du krank bist. An Seminartagen ist bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzugeben. Wir erwarten, dass du die Krankmeldung unaufgefordert dem DRK-Landesverband zuschickst, ansonsten erfolgt eine Abmahnung. Wer bei Wochenseminaren beispielsweise nur von Montag bis Mittwoch krank ist, muss Donnerstag und Freitag am Seminar teilnehmen.

    Kündigung

    Der Freiwilligendienst-Einsatz endet nach Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

    Innerhalb der Probezeit können sowohl die Einsatzstelle, der DRK-LV und auch du ohne Angabe von Gründen von der Vereinbarung zurücktreten (siehe Probezeit).
    Nach Ablauf der Probezeit kann der Freiwilligendienst mit einer Frist von vier Wochen zum 14. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Frist von vier Wochen zum Monatsende bzw. Monatsmitte ist unbedingt einzuhalten. Bitte verwende das Formular „Antrag auf Kündigung“. Dieses erhältst du von deiner*m zuständigen Bildungsreferent*in.

    Bitte schicke uns die von deiner Einsatzstelle und dir (bei Minderjährigen von deinen Erziehungsberechtigten) unterschriebene Kündigung per Post zu.

  • M

    Mutterschutz

    Im Freiwilligendienst gilt das Mutterschutzgesetz. Bei weiteren Fragen kannst du dich an deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in wenden. Eine Elternzeit gibt es im Freiwilligendienst nicht.

    MS Teams

    Wir nutzen MS Teams für die Bildungstage. Du erhältst von uns vor deinem ersten Bildungstag die entsprechenden Zugangsdaten zur Nutzung von MS Teams.

  • N

    Nachtdienst

    In deinem Freiwilligendienst kannst du, wenn du das möchtest und nach vorheriger Absprache mit deiner Einsatzstelle, einen Nachtdienst in der Einsatzstelle übernehmen.

    Nebentätigkeit

    Eine Nebentätigkeit muss immer im Vorfeld genehmigt werden und ist in geringem Umfang möglich, soweit die Höchstarbeitsgrenze der Wochenarbeitszeit beachtet wird. Es muss das Formular „Antrag auf Ausübung einer Nebentätigkeit“ bei deiner*m zuständigen Bildungsreferent*in beantragt und von dir, deiner Einsatzstelle und dem DRK LV unterschrieben werden.

    Anbei erhältst du ein paar Informationen, wann eine Nebentätigkeit möglich ist:

    • Dein Antrag auf Nebentätigkeit muss vor der Aufnahme der Nebentätigkeit genehmigt werden. Wenn deine Nebentätigkeit bereits vor dem Beginn deines Freiwilligendienstes besteht, muss deine Nebentätigkeit dennoch vor dem Freiwilligendienst von uns genehmigt werden.
    • Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Du musst eine Ruhezeit von mindestens 11h einhalten.
    • Du darfst eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 48h nicht überschreiten. Hier zählt selbstverständlich die Arbeitszeit deines Freiwilligendienstes plus ggf. die Arbeitszeit der Nebentätigkeit zusammen.
    • Dein Freiwilligendienst zählt immer als Haupttätigkeit.
  • P

    Pädagogische Begleitung

    Die pädagogische Begleitung in deinem Freiwilligendienst ist gesetzlich geregelt (vgl. JFDG und BFDG).

    Sie untergliedert sich in:

    • Praxisanleitung durch die Einsatzstelle
    • Praxisbegleitende Seminararbeit
    • Betreuung durch den Träger

    Bei Fragen und Problemen im Freiwilligendienst kannst du dich immer an deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in wenden.

    Pausenzeiten

    Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz sehen deine Pausenzeiten, wenn du minderjährig bist, folgendermaßen aus:

    • Arbeitest du 4,5 - 6 Stunden pro Arbeitstag, dann beträgt deine Pausenzeit 30 Minuten.
    • Arbeitest du mehr als 6 Stunden pro Arbeitstag, dann beträgt deine Pausenzeit 60 Min.

    Laut dem Arbeitszeitgesetz sehen deine Pausenzeiten, wenn du volljährig bist, folgendermaßen aus:

    • Arbeitest du 6-9 Stunden am Tag, dann beträgt deine Pausenzeit 30 Minuten.
    • Arbeitest du mehr als 9 Stunden am Tag, dann beträgt deine Pausenzeit 45 Minuten.

    Deine Arbeit ohne Pause darf nicht länger als 6 Stunden andauern.

    Abweichend von diesen gesetzlichen Bestimmungen können in einer Dienstvereinbarung ggf. Besonderheiten geregelt werden.

    Praktikum

    Der Freiwilligendienst kann bei einigen sozialpflegerischen/-pädagogischen und medizinischen Ausbildungen und Studiengängen als Vorpraktikum, bzw. Pflegepraktikum angerechnet werden. Bitte informiere dich persönlich bei den zuständigen Ausbildungsstellen, ob und wie dein Freiwilligendienst als Praktikum tatsächlich anerkannt wird.

    Du beabsichtigst ein Praktikum während deines Freiwilligendienstes zu machen? siehe Freistellung

    Probezeit

    Im FSJ gelten die ersten zwölf Wochen des Einsatzes als Probezeit, im BFD die ersten sechs Wochen. In seltenen Fällen gibt es eine andere Regelung. Bitte prüfe in deiner Vereinbarung, ob dies auf dich zutrifft.

    siehe Kündigung

  • R

    Regionen

    Neben dem Standort in Mainz haben wir Büros in Koblenz, Kaiserslautern, Trier und Worms. Von hier aus werden die regionalen Seminargruppen begleitet.

    Die Adressen lauten:

    DRK-Landesverband RLP e.V. 
    Freiwilligendienste I Büro Worms
    Eckenbertstraße 60, 67549 Worms

    DRK-Landesverband RLP e.V. 
    Freiwilligendienste I Büro Kaiserslautern
    Wilh.-Kittelberger Str. 71,  67659 Kaiserslautern

    DRK-Landesverband RLP e.V. 
    Freiwilligendienste I Büro Koblenz
    Ferdinand-Sauerbruch-Str. 12, 56073 Koblenz

    DRK-Landesverband RLP e.V. 
    Freiwilligendienste I Büro Trier
    Im Pi-Park 4, 54294 Trier

    Rettungsdienst

    Freiwillige im Rettungsdienst müssen im Vorfeld einen Lehrgang zur*m Rettungssanitäter*in absolvieren. Dieser zählt nicht zur Laufzeit des Freiwilligendienstes dazu.

    Die Arbeitszeit im Rettungsdienst wird nicht mit 39 Stunden zugrunde gelegt, da die sog. "Warte- bzw. Bereitschaftszeiten" (d.h. Zeiten, in denen auf einen Rettungseinsatz gewartet wird) nicht mit ganzen Stunden angerechnet werden. Dies kann zu höheren Wochenarbeitszeiten von bis zu 46 Stunden führen.

    Die Arbeitszeitrechnung einer Seminarwoche ist mit einer Arbeitswoche auf der Dienststelle gleichzusetzen, d.h. während einem Bildungstag können dir weder Plus- noch Minusstunden entstehen.

    Ruhezeiten

    Dir steht eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn zu. Bei Minderjährigen gelten nochmals besondere Regelungen (vgl. Jugendarbeitsschutzgesetz). In Krankenhäusern und/ oder in Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen kann die 11-stündige Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Monats durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.

  • S

    Seminare

    Siehe Bildungstage

    Studienplatz

    Bei der Vergabe eines Studienplatzes durch die Stiftung für Hochschulzulassung dürfen denjenigen, die einen Freiwilligendienst ableisten, keine Nachteile entstehen (§ 18 Staatsvertrag), das heißt: Wer sich während des Freiwilligendienstes um einen Studienplatz beworben und diesen auch erhalten hat, dem bleibt dieser im Folgejahr garantiert.

    Dein Freiwilligendienst kann sich für deine Bewerbungen positiv auswirken. Bitte beachte die Regelungen der zuständigen Universitäten und Hochschulen und frage dort gezielt nach.

    Sozialversicherungen

    Siehe Versicherungen

  • T

    Taschengeld

    Im Jugendfreiwilligendienst erhältst du aktuell ein monatliches Taschengeld von 450,- €. Darin ist ein Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung enthalten. Beim BFD 27plus hängt das Taschengeld vom Arbeitszeitmodell ab und beträgt zwischen 330,-€ und 490,-€.

  • U

    Unfall

    Siehe Arbeitsunfall

    Urlaub

    Du hast einen Anspruch auf Urlaub. Dieser beträgt für alle (voll- und minderjährigen) Freiwilligen 26 Arbeitstage (bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst). Der Urlaub muss mit der zuständigen Person in deiner Einsatzstelle rechtzeitig abgesprochen werden. Beachte die gesonderte Regelung während der Schließzeiten in Einrichtungen (besonders Kita und Schule). Während der Seminare darf kein Urlaub genommen werden!

  • V

    Vereinbarung

    Die Vereinbarung ist der Dienstvertrag zwischen dem Arbeitgeber (DRK als Träger), der Einsatzstelle und dir als Freiwilligen. Sie benennt die Rechte und Pflichten während des Dienstes für alle Vertragsparteien. Eine der Vereinbarungen ist für dich, eine muss an die Einsatzstelle und eine geht nach Unterschrift aller an uns als Träger.

    Versicherungen

    Während deines Freiwilligendienstes bist du sozialversichert. Dies beinhaltet folgende Versicherungen:

    • Krankenversicherung
      • Während des Freiwilligendienstes müssen alle Freiwilligen gesetzlich versichert sein, d.h. zuvor privat (Familien-)Versicherte müssen für den Zeitraum des Freiwilligendienstes in eine gesetzliche Krankenkasse eintreten. Besprich ggf. mit deiner Krankenkasse, ob du im Anschluss wieder zu den vorherigen Versicherungskonditionen zurückkehren kannst.
    • Unfallversicherung
      • Generell sind Freiwillige unfallversichert. Dies bezieht sich sowohl auf die Arbeitszeit in der Einsatzstelle, als auch auf die Seminarzeiten. Die Arbeitswege sind ebenfalls versichert, insofern der direkte Weg zur oder von der Einsatzstelle bzw. Seminar genommen wurde.
    • Rentenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
  • W

    Waisen- und Halbwaisenrente

    Im Freiwilligendienst hast du als Angehörige*r eines Versicherten Anspruch auf Halbwaisen-/ Waisenrente. Der Anspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.

  • Z

    Zeugnis

    Nach Abschluss des Freiwilligendienstes (mindestens sechs Monate) hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Bitte beachte:

    • Nur auf deinen aktiven Wunsch hin wird dir ein Zeugnis ausgestellt. Dafür wende dich bitte frühzeitig (circa 4 Wochen vor Dienstende) an deine Einsatzstelle und Bildungsreferent*in
    • Formale Gültigkeit haben nur Zeugnisse vom DRK-LV. Zeugnisse, die direkt von einer Einsatzstelle geschrieben sind, besitzen keine formale Gültigkeit.
    • Das fertig erstellte Zeugnis erhältst du erst nach Ende des Freiwilligendienstes. Solltest du im Vorfeld bereits ein Zwischenzeugnis benötigen, musst du dieses bei der Einsatzstelle anfragen.

    Zuschläge

    Aufgrund der gesetzlich geregelten Leistungen für Freiwillige dürfen Überstunden, Wochenend- und Feiertagsdienste nicht mit finanziellen Zuschlägen vergütet werden.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Wenn du noch nicht volljährig bist, dann gilt auch im Freiwilligendienst für dich ein besonderer Schutz. Das bedeutet, dass in einigen Bereichen besondere Regeln für dich vorliegen. Hier haben wir einen Überblick über diese Bereiche für dich zusammengestellt. Alle Ausführungen basieren auf dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

  • Arbeitszeit und Freizeit

    Arbeitszeit ist die reine Arbeitszeit ohne Ruhepausen.

    Die Arbeitszeit darf 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Ausnahme: Wenn an einzelnen Werktagen (z.B. am Freitag) die Arbeitszeit auf weniger als 8 Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche 8 ½ Stunden beschäftigt werden.

    Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.

    Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.

  • Schichtzeit

    Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit plus Ruhepausen.

    Die Schichtzeit darf 10 Stunden täglich nicht überschreiten.

    Im Schichtbetrieb in Krankenhäusern, Alten- und Kinderpflegeheimen dürfen Jugendliche bis 23 Uhr arbeiten.

    Zwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten Schicht müssen mindestens 12 Stunden Freizeit liegen! Jugendliche dürfen daher nach einem regulären Spätdienst am nächsten Tag nicht mit dem Frühdienst beginnen.

  • Pausen

    Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden.

    Die Ruhepausen müssen mindestens betragen:

    •  bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ bis zu 6 Stunden = 30 Minuten
    • bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden = 60 Minuten

    Jugendliche dürfen nicht länger als 4 ½ Stunden hintereinander ohne Pause beschäftigt werden.

  • 5-Tage-Woche

    Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

  • Samstagsruhe

    An Samstagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden.

    Ausnahme: Eine Beschäftigung am Samstag ist zulässig:

    • in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen
    • in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen
    • in Bäckereien und Konditoreien
    • im Friseurhandwerk und im Marktverkehr,
    • im Verkehrswesen
    • in der Landwirtschaft und Tierhaltung
    • im Familienhaushalt
    • im Gaststätten- und Schaustellergewerbe
    • bei Musikaufführungen
    • Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen
    • bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen
    • beim Sport
    • im ärztlichen Notdienst
    • in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.

    Werden Jugendliche an einem Samstag beschäftigt, sind sie an einem anderen Arbeitstag derselben Woche freizustellen. Mindestens 2 Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben (Ausnahmen sind im Einverständnis möglich).

  • Sonntagsruhe

    An Sonntagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden.

    Ausnahme: Eine Beschäftigung am Sonntag ist zulässig:

    • in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen
    • in der Landwirtschaft und Tierhaltung mit Arbeiten, die auch an Sonn- und Feiertagen naturnotwendig vorgenommen werden müssen
    • im Familienhaushalt, wenn der Jugendliche in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen ist
    • im Schaustellergewerbe
    • bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen sowie bei Direktsendungen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen)
    • beim Sport
    • im ärztlichen Notdienst
    • im Gaststättengewerbe.

    Werden Jugendliche an einem Sonntag beschäftigt, sind sie an einem anderen Arbeitstag derselben Woche freizustellen. Jeder zweite Sonntag im Monat soll beschäftigungsfrei sein. Mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei sein

  • Feiertage

    Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden am:

    • 24. Dezember nach 14 Uhr
    • 31. Dezember nach 14 Uhr sowie an den gesetzlichen Feiertagen
    • 1. Januar (Neujahr)
    • 1. Osterfeiertag
    • 1. Mai
    • 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag)

     

    An den gesetzlichen Feiertagen

    • Karfreitag
    • Christi Himmelfahrt
    • Pfingstmontag
    • Fronleichnam
    • 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
    • 1. November (Allerheiligen)
    • 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag)

    dürfen Jugendliche unter denselben Voraussetzungen wie an Sonntagen beschäftigt werden. Dabei ist es egal auf welchen Tag der Feiertag fällt.

    An den genannten Feiertagen dürfen Jugendliche also beschäftigt werden:

    • in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen
    • in der Landwirtschaft und Tierhaltung mit Arbeiten, die auch an Sonn- und Feiertagen naturnotwendig vorgenommen werden müssen
    • im Familienhaushalt, wenn der Jugendliche in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen ist
    • im Schaustellergewerbe
    • bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen sowie bei Direktsendungen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen)
    • beim Sport
    • im ärztlichen Notdienst
    • im Gaststättengewerbe.

     

    Werden Jugendliche an einem gesetzlichen Feiertag beschäftigt, ist ihnen ein Ersatzruhetag zu gewähren. Fällt der Feiertag auf

    • einen Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag sind Jugendliche an einem anderen Arbeitstag derselben oder folgenden Woche freizustellen.
    • einen Samstag sind Jugendliche an einem anderen Arbeitstag derselben oder folgenden Woche freizustellen. Die Jugendlichen können wählen ob der Ersatzruhetag in derselben Woche wie der Feiertag oder erst in der darauf folgenden Woche liegen soll.
    • einen Sonntag sind Jugendliche an einem Arbeitstag derselben Woche im Voraus freizustellen.
  • Urlaub

    Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren. Der Urlaub beträgt jährlich

    • mindestens 30 Werktage, wenn Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind
    • mindestens 27 Werktage, wenn Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt sind
    • mindestens 25 Werktage, wenn Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt sind.

     

    Umrechnung auf eine 5-Tage-Woche

    Bei der Berechnung der Urlaubstage geht das Jugendarbeitsschutzgesetz genau wie das Bundesurlaubsgesetz für Erwachsene von einer 6-Tage-Woche aus. Da alle FSJ- Helfer/innen, auch diejenigen, die im Schichtdienst eingesetzt sind, eine 5-TageArbeitswoche haben, müssen die oben genannten Urlaubstage auf eine 5-Tage-Woche umgerechnet werden. Die Umrechnung ergibt einen Erholungsurlaub

    • bei noch nicht 16jährigen von mindestens 25 Arbeitstagen
    • bei noch nicht 17jährigen von mindestens 22,5 Arbeitstagen
    • bei noch nicht 18jährigen von mindestens 20,8 Arbeitstagen.

    Der DRK-Tarifvertrag gewährt 26 Arbeitstage jährlich. Alle Freiwilligen haben einen Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen für 12 Monate Einsatz, egal wie alt sie sind